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Kategorie · Gefahrstoff-Depots & Sicherheitsschränke – Lagerung nach GHS & TRGS

Gefahrstoff-Depots Schränke, Sicherheitsschränke & Öko-Lager-Container

Gefahrstoff-Depots, Sicherheitsschränke und mobile Öko-Lager-Container für die vorschriftskonforme Lagerung von Flüssigkeiten, Chemikalien und Gefahrstoffen – für 1 Fass bis 1000-Liter-IBC. Mit WHG-konformer Auffangwanne, feuerbeständig Typ 30 oder Typ 90 (30 bzw. 90 Minuten), abschließbar.

✅ 1 Fass bis 1×1000L IBC ✅ Typ 30 & Typ 90 Feuerwiderstand ✅ WHG / AwSV-konformes Auffangvolumen ✅ Schrank · Depot · Öko-Container

Gefahrstoff-Depots & -Schränke

Offene und geschlossene Gefahrstoff-Depots (GD-A, GD-C, GD-N, GD-E) für 1–4 × 200-L-Fässer – mit WHG-konformer Auffangwanne (220–230L), abschließbar, feuerverzinkt oder lackiert. Gefahrstoffschränke GS-1 bis GS-4 als vollständig geschlossene Variante, auch für 1× 1000-L-IBC.

Rolladenschränke RSG

Gefahrstoff-Rolladenschränke RSG-1 bis RSG-4 (2.184–2.439 €) kombinieren Gefahrstofflagerung mit platzsparendem Rolladenverschluss – kein Tüfschwenken nötig. Für 2 × 200-L-Fässer (215L Wanne) oder 6 × 60-L-Fässer (73L Wanne), 1300 × 870 × 1610 mm.

Sicherheitsschränke Typ 30 & Typ 90

Sicherheitsschränke mit 30- oder 90-Minuten-Feuerwiderstand nach EN 14470-1 – für die Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten (F+, GHS02). Typ 30 (ab 2.011 €) für Standardanforderungen, Typ 90 (ab 2.451 €) für erhöhte Brandschutzanforderungen, hydraulischer Türschließer, RAL 7035.

Öko-Lager-Container

Mobile Öko-Lager-Container (3.603–9.775 €) in vier Längen (1600–6000 mm) – vollständig geschlossene Containereinheit mit Auffangwanne (450–1600L), 3.000 kg Tragfähigkeit, für Außenaufstellung und temporären Lagerbereich ohne Hallenbau. Lieferzeit 3–4 Wochen.

Welches Gefahrstoff-Depot passt zu Ihrem Betrieb?

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1–2 Fässer – Einstieg

Für 1–2 × 200-L-Fässer als kompakte Lösung: Gefahrstoff-Depot GD-A (936 €) oder Gefahrstoff-Schrank GS-1 (937 €) – preiswert, für Standard-Gefahrstoffe WGK 1–3, 220L Auffangvolumen. GS-1 ist vollständig geschlossen; GD-A ist offener konzipiert.

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Entzündliche Flüssigkeiten – Typ 30/90

Für brennbare Flüssigkeiten (Aceton, Ethanol, Lösungsmittel, GHS02-Kennzeichnung): Sicherheitsschränke Typ 30 oder Typ 90 nach EN 14470-1. Typ 30 (2.011–2.746 €) bietet 30 Minuten Feuerwiderstand; Typ 90 (2.451–3.544 €) 90 Minuten. Vollauszüge für Flaschen und Kanister.

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4 Fässer oder großes Volumen

Für 4 × 200-L-Fässer: GD-N 4 / GD-E4 / GS-3 / GS-4 (ab 2.034 €) – Auffangvolumen 220–230L, Gewicht bis 349 kg, abschließbar. GS-4 fasst alternativ 1 × 1000-L-IBC (2.771 €). Für IBC speziell: GD-E/IBC mit 1060L Auffangvolumen (3.016 €).

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Platzsparend – Rolladenfront

Für Bereiche, wo keine Türen schwenken können (enge Gänge, Regalnähe): Rolladenschränke RSG-1 bis RSG-4 (ab 2.184 €) – platzsparender Rolladen statt Flügeltür. Für 2 × 200-L-Fässer (RSG-1) oder 6 × 60-L-Fässer (RSG-2/3/4), alle 1300 × 870 × 1610 mm.

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Außen & mobil – Öko-Lager-Container

Für den Außenbereich ohne festes Gebäude oder für temporäre Lagerbereiche: Mobile Öko-Lager-Container (ab 3.603 €) in 1600–6000 mm Länge – vollständig witterungsgeschützt, 3000 kg Tragfähigkeit, integrierte Auffangwanne 450–1600L. Keine Baugenehmigung für die Anlage selbst nötig (je nach Standort prüfen).

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Rechtliche Anforderungen beachten

Gefahrstofflager müssen nach TRGS 510 (Technische Regeln Gefahrstoffe) und GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) eingerichtet werden. Ab bestimmten Mengen (je nach WGK und Lagermenge) sind Sicherheitsschränke mit Feuerwiderstand oder WHG-konforme Auffangvolumina vorgeschrieben. Immer Betriebssicherheitsverordnung und zuständige BG-Empfehlungen beachten.

Häufige Fragen zu Gefahrstoff-Depots

Ein Gefahrstoff-Depot (GD-A, GD-C, GD-N) ist eine offene oder halboffene Blechkonstruktion mit integrierter Auffangwanne – primär für WHG-konforme Lagerung wassergefährdender Stoffe konzipiert. Ein Sicherheitsschrank (Typ 30/90) ist ein vollständig geschlossener, feuerbeständiger Schrank nach EN 14470-1 – primär für die Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten mit Brandschutzanforderungen. Für Lösungsmittel, Alkohole und andere GHS02-Stoffe ist meist ein Sicherheitsschrank nach Typ 30 oder 90 vorgeschrieben.
Die Typenbezeichnung nach EN 14470-1 gibt den Feuerwiderstand in Minuten an: Typ 30 widersteht einem Normbrand 30 Minuten lang, ohne dass der Inhalt entzündet wird. Typ 90 ist feuerbeständig für 90 Minuten. Typ 30 ist für die meisten gewerblichen Anwendungen ausreichend; Typ 90 ist für erhöhte Brandschutzanforderungen (z.B. große Lagermengen, Hochhäuser, besondere Brandschutzkonzepte) vorgesehen. Beide Typen haben hydraulische Türschließer und Feststellanlagen, damit die Türen im Brandfall automatisch schließen.
Gefahrstoff-Depots (GD-Typen, GS-Schränke) mit WHG-konformer Auffangwanne sind geeignet für: Wassergefährdende Stoffe WGK 1–3 (Öle, Kraftstoffe, Chemikalien), Laugen und Säuren (sofern Materialbeständigkeit geprüft), Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten. Sicherheitsschränke Typ 30/90 sind zusätzlich für entzündliche Flüssigkeiten (GHS02, F, F+) wie Lösungsmittel, Alkohole und Kraftstoffe geeignet. Für explosive Stoffe (GHS01) und Gase gelten andere Regelwerke – siehe Gasflaschencontainer.
Für Innenaufstellung im bestehenden Gebäude ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Für Außenaufstellung von Depots und Containern kann je nach Bundesland, Größe und Standort eine Baugenehmigung oder Anzeigepflicht bestehen. Mobile Öko-Lager-Container gelten oft als nicht genehmigungspflichtig, wenn sie auf befestigten Flächen temporär aufgestellt werden – rechtlich jedoch vom Standort abhängig. Immer die zuständige Baugenehmigungsbehörde und Untere Wasserbehörde konsultieren.
Ein mobiler Öko-Lager-Container ist eine vollständig geschlossene, containerartige Lagereinheit aus hochfestem Stahl – mit integrierter Auffangwanne (450–1600L), witterungsgeschützt und transportierbar per Gabelstapler oder Kran. Er ist die ideale Lösung für: Betriebe ohne geeignete Lagerräume, temporäre Baustellen, Außenlagerung ohne Hallenbau, große Lagermengen. In vier Längen (1600/3000/4000/5000/6000 mm) für unterschiedliche Kapazitäten erhältlich.
Nach TRGS 510 sind Sicherheitsschränke (Typ 30 nach EN 14470-1) vorgeschrieben, wenn im Arbeitsbereich entzündliche Flüssigkeiten (GHS02) über bestimmte Mengen hinaus gelagert werden. Als Faustregel gilt: Bis 10 Liter leicht entzündlicher Flüssigkeiten ohne besondere Anforderungen; bis 250 Liter in geeigneten Sicherheitsschränken Typ 30; über 250 Liter meist nur in separaten Lagerräumen oder mit besonderer Genehmigung. Genaue Schwellenwerte hängen von Siedepunkt, Flammpunkt und WGK-Klasse des Stoffs ab.

Das richtige Gefahrstoff-Depot für Ihren Betrieb

Unser Fachteam berät Sie kostenlos – zu Kapazität, Feuerwiderstandsklasse, WHG-Anforderungen und der optimalen Lösung für Ihre Gefahrstoffe.

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