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Kategorie · Gasflaschencontainer & Gasflaschen-Depots – Sichere Lagerung nach Vorschrift

Gasflaschencontainer für 2 bis 20 Gasflaschen – innen & außen

Gasflaschengestelle, -depots und -container für die vorschriftskonforme Lagerung von Druckgasflaschen – offen, geschlossen oder belüftet, stationär oder mobil. Feuerverzinkt oder lackiert in verschiedenen RAL-Farben. Für 2 bis 20 Gasflaschen, Innen- und Außenbereich.

✅ 2 – 20 Gasflaschen ✅ Geschlossen · Belüftet · Mobil ✅ Innen & Außenbereich ✅ Feuerverzinkt · Lackiert (6 RAL-Farben)

Gasflaschengestell – kompakter Einstieg

Das GFG Gasflaschengestell (261,98 €) bietet platzsparende, stapelbare Lagerung für 11-kg-Gasflaschen – feuerverzinkt, zerlegte Anlieferung mit einfacher Selbstmontage. Für kleinere Mengen in Werkstätten und Lagern ohne geschlossenen Schrank.

GFD-Depots – geschlossen oder belüftet

Gasflaschen-Depot GFD-G (geschlossen, 523,96 €) oder GFD-L (gelocht/belüftet, 550,61 €) – jeweils für 10–20 Flaschen, feuerverzinktes Stahlblech, abschließbares Flügeltor, für Innen- und Außenbereich. Die belüftete Variante ist für den Außenbereich und bei explosiven Gasen bevorzugt.

Mobil & schwer: GFD-R und GFC-M0/D

Das mobile Depot GFD-R (883,75 €) für 2–4 Flaschen mit Rollen und schwenkbaren Rohrgriffen – ideal für flexiblen Einsatz in Werkstätten. Der schwere GFC-M0/D Container (1.252,30 €) fasst bis zu 16 Flaschen (Ø 230mm), feuerverzinkt, 1085×1085×2100mm.

Farben & Zubehör

Depots und Container sind in sechs RAL-Farben erhältlich: Gelborange (RAL 2000), Feuerrot (RAL 3000), Lichtblau (RAL 5012), Resedagrün (RAL 6011), Mausgrau (RAL 7005) und feuerverzinkt. Die Haltevorrichtung GFC-B (86,33 €) mit Kettensicherung ergänzt den GFC-Container für sichere Einzelflaschen-Fixierung (Ø 230mm).

Das richtige Produkt für Ihre Gasflaschen-Lagerung

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Wenige Flaschen – Werkstatt & Innen

Für 1–6 Gasflaschen im Werkstatt- oder Hallenbetrieb ohne zwingend erforderlichen Schrank: GFG Gasflaschengestell (261,98 €) – kompakt, stapelbar, feuerverzinkt. Für einzelne Flaschen mit sicherer Wandbefestigung: Haltevorrichtung GFC-B (86,33 €) mit Kettensicherung.

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10–20 Flaschen – stationäres Depot

Für größere Mengen im stationären Lager: GFD-G (geschlossen, 523,96 €) für den Innenbereich ohne besondere Belüftungsanforderung, oder GFD-L (gelocht/belüftet, 550,61 €) für den Außenbereich und für explosive/brennbare Gase, bei denen TRGS 510 eine Belüftung vorschreibt.

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Mobiler Einsatz – 2 bis 4 Flaschen

Für den flexiblen Einsatz in verschiedenen Hallen- und Werkstattbereichen: GFD-R mobiles Depot (883,75 €) – mit zwei Rollen und schwenkbaren Rohrgriffen leicht verfahrbar, Tür und Seiten aus Drahtgitter für Sichtprüfung. In lackierter oder verzinkter Ausführung für 2 oder 4 Flaschen.

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Großlager – bis 16 Flaschen

Für den Betrieb mit hohem Gasflaschenbestand: GFC-M0/D Container (1.252,30 €) – fasst bis zu 16 Flaschen (Ø 230mm), feuerverzinkte Rahmenkonstruktion, 124 kg Eigengewicht, 1085×1085×2100mm. Für Industriebetriebe, Produktionshallen und größere Handwerksbetriebe.

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Innen- oder Außenbereich?

Alle GFD-Depots (G und L) sind für Innen- und Außenbereich geeignet. Im Freien ist die belüftete Variante GFD-L zu bevorzugen, da Regenwasser nicht im Depot stehen bleibt und Belüftungsöffnungen eine mögliche Gasansammlung verhindern. Der GFC-M0/D Container ist ebenfalls außengeeignet.

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RAL-Farbe & Kennzeichnung

Gasflaschen-Depots und Container sind in sechs RAL-Farben erhältlich. Die Farbe kann der betrieblichen Kennzeichnung dienen: Gelb/Orange für brennbare Gase, Rot für Sicherheitshinweise, Grün für ungiftige/nicht brennbare Gase, Grau als Standardfarbe. Die Farbwahl ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – richten Sie sich nach Ihrer betrieblichen Sicherheitskennzeichnung.

Häufige Fragen zur Gasflaschen-Lagerung

Die wichtigsten Regelwerke für die Lagerung von Druckgasflaschen in Betrieben sind: TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern), BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und die DGUV-Informationen (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung). Für die Lagerung brennbarer Gase (Propan, Acetylen) gelten besondere Anforderungen an Belüftung, Abstand zu Zündquellen und Kennzeichnung. Ab 50 kg Gesamtinhalt brennbarer Gase kann eine behördliche Genehmigung erforderlich sein.
Der GFD-G hat vollflächige, geschlossene Stahlblechwände – geeignet für den Innenbereich und für nicht brennbare oder inerte Gase (Stickstoff, CO₂). Der GFD-L hat gelochte Seitenwände und Türen, die eine natürliche Luftzirkulation ermöglichen – für Außenaufstellung und für brennbare Gase (Propan, Acetylen, Wasserstoff) empfohlen, da die TRGS 510 bei diesen Gasen eine ausreichende Belüftung fordert, damit sich keine zündfähigen Gemische ansammeln können.
Nach TRGS 510 gilt: Für brennbare Gase (z.B. Propan, LPG) dürfen im Arbeitsbereich bis zu 50 kg Bruttogesamtmasse ohne besondere Genehmigung gelagert werden – bei Lagerung im Freien oder in einem geeigneten Depot. Oberhalb dieser Mengen sind Anzeige- oder Genehmigungspflichten möglich. Für giftige oder oxidierende Gase gelten andere Schwellenwerte. Für konkrete Mengenangaben empfehlen wir die zuständige Berufsgenossenschaft oder Behörde zu konsultieren.
Die TRGS 510 fordert, dass Gasflaschen vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt werden – besonders bei der Lagerung im Freien oder in allgemein zugänglichen Bereichen. Ein abschließbares Depot verhindert: unbefugte Entnahme, Manipulation an Ventilen oder Schläuchen, Missbrauch und Diebstahl. Alle angebotenen GFD-Depots und Container sind mit Schloss oder abschließbarem Flügeltor ausgestattet.
Gasflaschen müssen immer gesichert gegen Umfallen aufbewahrt werden – das schreibt die Betriebssicherheitsverordnung vor, da umfallende Flaschen das Ventil beschädigen und unkontrollierten Gasaustritt verursachen können. In Gasflaschen-Depots und Containern erfolgt die Sicherung durch integrierte Halterungen oder die Haltevorrichtung GFC-B (86,33 €) mit Kettensicherung für den GFC-Container. Lose aufgestellte Flaschen müssen immer an der Wand oder Regal mit Kette oder Riemen gesichert sein.
Nach TRGS 510 dürfen volle und leere Druckgasflaschen im selben Lagerbereich aufbewahrt werden, sofern sie eindeutig gekennzeichnet sind – leere Flaschen stehen in der Regel unter Restdruck und gelten daher nicht als vollständig leer. Verschiedene Gasarten dürfen dagegen nicht immer zusammengelagert werden: Brennbare und oxidierende Gase (z.B. Propan und Sauerstoff) müssen durch Abstände oder Trennwände getrennt sein. Giftige Gase erfordern besondere Schutzmaßnahmen.

Sichere Gasflaschen-Lagerung für Ihren Betrieb

Unser Fachteam berät Sie kostenlos – zu Kapazität, Belüftungsanforderungen, RAL-Farbe und Vorschriften für Ihre Gasarten.

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