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Hersteller · Priorit – Sicherheitsschränke für Gefahrstoffe nach EN 14470-1

Priorit – Sicherheitsschränke für Gefahrstoffe Typ 30 · Typ 90 · Unterschränke · Standschränke – 2.011 bis 3.544 €

Priorit aus Münster ist Spezialist für Gefahrstoff-Sicherheitsschränke nach EN 14470-1 – die europäische Norm für Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Werkstätten, Laboren und Industrie. Das Sortiment umfasst Sicherheitsschränke Typ 30 (30 Minuten Feuerwiderstand) und Typ 90 (90 Minuten Feuerwiderstand) als Unter- und Standschränke, ein- und zweiflügelig, mit hydraulischem Türschließer und Feststellanlage.

✅ Typ 30 – 30 Min. Feuerwiderstand ✅ Typ 90 – 90 Min. Feuerwiderstand ✅ EN 14470-1 · TRGS 510 konform ✅ Stahl RAL 7035 · Hydraulik-Türschließer

Typ 30 – 30 Minuten Feuerwiderstand

Sicherheitsschränke Typ 30 nach EN 14470-1 halten im Brandfall mindestens 30 Minuten stand – ausreichend für die meisten gewerblichen Anwendungen und die gesetzliche Mindestanforderung nach TRGS 510 für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten bis zu bestimmten Mengen. Erhältlich als kompakter Unterschrank (375×980×472mm innen) und großer Standschrank (1600×475mm/1075mm breit) mit 3–6 Vollauszügen.

Typ 90 – 90 Minuten Feuerwiderstand

Sicherheitsschränke Typ 90 sind feuerbeständig für 90 Minuten – die höchste Schutzstufe nach EN 14470-1 für die stationäre Lagerung größerer Mengen brennbarer Flüssigkeiten. Vorgeschrieben bei erhöhten Brandschutzanforderungen, großen Mengen oder besonders gefährlichen Substanzen. Schwere Stahlbauweise, hydraulische Türschließer, freilaufende Türen oder Feststellanlage. Als Unter- und Standschrank, ein- und zweiflügelig.

Ausstattung & Technik

Alle Priorit-Sicherheitsschränke sind aus Stahlblech gefertigt, pulverbeschichtet in RAL 7035 (Lichtgrau). Türschließer sorgen dafür, dass die Tür im Brandfall automatisch schließt – Feststellanlagen ermöglichen das Offenhalten im Betrieb. Freilaufende Türen (Typ 90) gehen beim Brandfall automatisch zu. Vollauszüge ermöglichen bequemen Zugang auch zu hinteren Behältern ohne Ausräumen.

Rechtliche Grundlagen

Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Arbeitsstätten ist durch die TRGS 510 (Technische Regel für Gefahrstoffe) geregelt. Für die Lagerung in Sicherheitsschränken gilt EN 14470-1 als anerkannte Regel der Technik. Bis 50 Liter je Brandabschnitt dürfen brennbare Flüssigkeiten in zertifizierten Sicherheitsschränken gelagert werden. Bei größeren Mengen oder besonders gefährlichen Stoffen sind separate Gefahrstofflager oder Lagerräume vorgeschrieben.

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Typ 30 oder Typ 90 – wann brauche ich was?

Typ 30 (30 Min.): gesetzliche Mindestanforderung nach TRGS 510 für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Arbeitsstätten – ausreichend für die meisten Werkstätten, Labore und Industriebetriebe mit überschaubaren Mengen (bis 50 L je Brandabschnitt). Typ 90 (90 Min.): bei erhöhten Brandschutzauflagen, größeren Mengen, besonders gefährlichen Stoffen (z.B. hochentzündliche Flüssigkeiten Klasse F) oder wenn die Behörde oder Versicherung ausdrücklich Typ 90 fordert. Im Zweifel mit dem Brandschutzbeauftragten und dem Gewerbeaufsichtsamt abstimmen.

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Unterschrank oder Standschrank?

Unterschrank / Untertisch: passt unter Laborabzüge, Werkbänke oder Arbeitstische – spart Stellfläche, ideal für kleine Mengen (wenige Kanister oder Flaschen). Standschrank: deutlich mehr Kapazität (1600mm Höhe, 3–6 Vollauszüge) für größere Mengen und viele verschiedene Gebinde. Die Vollauszüge ermöglichen den Zugriff auf alle Behälter ohne Umräumen – wichtig bei häufiger Entnahme. Für die meisten gewerblichen Anwendungen ist der Standschrank wirtschaftlicher.

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Hydraulischer Türschließer – warum wichtig?

Im Brandfall muss die Schranktür automatisch schließen – eine offene Tür würde den Feuerwiderstand auf null reduzieren. Der hydraulische Türschließer schließt die Tür nach dem Loslassen automatisch. Die Feststellanlage (auch „Offenhaltevorrichtung") ermöglicht das Offenhalten der Tür im normalen Betrieb – gibt beim Brandfall automatisch los. Freilaufende Türen (Typ 90-Varianten) können frei auf- und zugeschwungen werden und schließen im Brandfall automatisch durch den integrierten Mechanismus.

Was darf in Sicherheitsschränken gelagert werden?

Sicherheitsschränke nach EN 14470-1 sind primär für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (GHS02/H224/H225/H226, früher: F, F+, T) ausgelegt: Lösungsmittel, Alkohole, Aceton, Benzin, Kraftstoffe, Lacke, Klebstoffe. Auch für korrosive und giftige Flüssigkeiten in Originalgebinden nutzbar. Nicht geeignet für: oxidierende Stoffe (können mit brennbaren Stoffen reagieren) – dafür sind spezielle Oxidationsmittel-Schränke nötig. Immer die Gefahrstoffkennzeichnung (GHS) der Stoffe beachten.

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TRGS 510 – was ist erlaubt?

Die TRGS 510 regelt die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern: In Sicherheitsschränken nach EN 14470-1 dürfen bis zu 50 Liter brennbarer Flüssigkeiten gelagert werden (Summe aller Gebinde). Pro Brandabschnitt sind maximal 50 Liter in Schränken erlaubt – bei mehr ist ein separater Lagerraum oder ein Gefahrstofflager vorgeschrieben. Bei besonders gefährlichen Stoffen (hochentzündliche Flüssigkeiten H224) gelten strengere Grenzen. Die Schränke müssen in der Betriebsanweisung und der Gefährdungsbeurteilung erfasst sein.

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Aufstellung & BelĂĽftung

Sicherheitsschränke sollten an einem gut zugänglichen Ort aufgestellt werden – nicht in Fluchtwegen. Eine Belüftung des Schrankinnenraums ist wichtig, da viele brennbare Lösungsmittel Dämpfe abgeben: entweder durch passive Lüftungsöffnungen (mit Flammendurchschlagsicherung) oder durch aktiven Anschluss an die Raumlüftung. Schränke nie in der Nähe von Zündquellen (offene Flammen, Heizkörper) aufstellen. Schwere Gebinde immer unten lagern – Kippgefahr vermeiden.

Häufige Fragen zu Priorit Sicherheitsschränken

Die Typ-Bezeichnung nach EN 14470-1 gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an: Typ 30: Der Schrank hält einem genormten Brandversuch mindestens 30 Minuten stand – die Innentemperatur bleibt dabei unter 180°C und die Gebinde bleiben unverletzt. Typ 90: feuerbeständig für 90 Minuten – höchste Schutzstufe nach EN 14470-1. Die Zertifizierung wird durch akkreditierte Prüfinstitute (z.B. MPA, GTÜ) vergeben. Nur Schränke mit EN 14470-1 Prüfzeichen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen der TRGS 510 – blanke Stahlschränke ohne Zertifizierung reichen nicht.
Ja – wenn in Arbeitsstätten brennbare Flüssigkeiten gelagert werden, schreibt die TRGS 510 in Verbindung mit der GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) vor, dass diese in geeigneten Lagereinrichtungen aufbewahrt werden müssen. Für Mengen bis 50 Liter je Brandabschnitt ist ein zertifizierter Sicherheitsschrank nach EN 14470-1 die anerkannte Lösung. Das gilt für Kfz-Werkstätten, Lackierereien, Labore, Industriebetriebe und jeden Betrieb, der brennbare Flüssigkeiten verwendet. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV ergibt sich daraus automatisch.
Nach TRGS 510 (Tabelle 4) dürfen in einem Sicherheitsschrank nach EN 14470-1 insgesamt bis zu 50 Liter brennbarer Flüssigkeiten gelagert werden – als Summe aller Gebinde im Schrank. Je Brandabschnitt gilt diese Grenze. Bei mehreren Schränken im selben Raum zählt die Gesamtmenge zusammen. Für hochentzündliche Flüssigkeiten (H224, Flammpunkt <23°C, Siedepunkt ≤35°C) gelten möglicherweise strengere betriebliche Regelungen. Bei mehr als 50 Litern ist ein separater, ausgewiesener Gefahrstofflagerraum nach TRGS 510 erforderlich.
Die automatische Türschließfunktion ist eine Pflichtanforderung nach EN 14470-1: Im Brandfall muss der Schrank geschlossen sein, damit der zertifizierte Feuerwiderstand (30 oder 90 Minuten) erreicht wird. Eine offene Tür würde die Schutzfunktion vollständig aufheben – die brennbaren Inhalte würden sofort dem Feuer ausgesetzt. Der hydraulische Türschließer schließt die Tür nach dem Loslassen automatisch, die Feststellanlage ermöglicht das Offenhalten im Betrieb und gibt bei Aktivierung des Brandmelders oder nach manueller Auslösung automatisch los.
RAL 7035 (Lichtgrau) ist die Standardfarbe für Sicherheitsschränke – sie ist in Industrieumgebungen weit verbreitet, neutral und ermöglicht eine gute Sichtbarkeit von Verunreinigungen oder Beschädigungen. Die graue Farbe ist keine Pflichtfarbe nach EN 14470-1, hat sich aber als Industriestandard durchgesetzt. Für Sonderfarben (z.B. Gelb für erhöhte Sichtbarkeit nach ASR A1.3 oder Unternehmensfarben) bieten viele Hersteller Sonderanfertigungen auf Anfrage. Kontaktieren Sie uns für individuelle Farbwünsche.
Für das Aufstellen eines Sicherheitsschranks innerhalb eines bestehenden Gebäudes ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich – der Schrank gilt als mobiles Einrichtungsmöbel. Jedoch muss der Schrank in der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV erfasst und die Betriebsanweisung für die gelagerten Stoffe erstellt werden. Bei größeren Gefahrstofflagern (Neubau eines Lagerraums, Lager im Freien) können bauordnungsrechtliche Genehmigungen erforderlich sein. Die zuständige Behörde ist das Gewerbeaufsichtsamt oder die Berufsgenossenschaft.

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